Herzlich Willkommen bei der PRO VIA Steuerberatung

Sie wünschen sich in jeder Hinsicht eine professionelle und förderliche Partnerschaft. Sie erwarten ein Verhalten und eine Zusammenarbeit, die Ihren Erfolg auf die bestmögliche Weise unterstützt. Qualität und Service sind dabei sicherlich die wichtigsten Faktoren. In der Qualität unserer Dienst- und Serviceleistungen sehen wir den Multiplikator für den eigentlichen Erfolg unserer Beratungsleistungen.

Informieren Sie sich. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Ulrike Matthäus
Steuerberaterin




* Tipp des Monats *

Freiwillige Mitgliedschaft oder Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse?

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

bei freiwilligen Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, deren Ehepartner privat kranken- und pflegeversichert ist, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen im Regelfall aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehepartners zusammen (Ausnahme u.a.: wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze oder die Einnahmen des Ehepartners übersteigen). Für die Beitragsbemessung werden nacheinander die eigenen Einnahmen des Mitglieds und die Einnahmen des Ehepartners bis zur Hälfte der sich daraus ergebenden Summe der Einnahmen, höchstens bis zu einem Betrag i.H. der halben Beitragsbemessungsgrenze (halbe BBG/Monat 2010 = € 1.875), berücksichtigt.

Bei Vorliegen der Konstellation (ein Ehepartner: freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, der andere Ehepartner: private Kranken- und Pflegeversicherung) empfehlen wir deshalb zu prüfen, ob es sinnvoll ist, durch eine Anstellung des Ehepartners die freiwillige Mitgliedschaft in eine Pflichtversicherung (Entgelt über € 400,00/Monat) umzuwandeln. Denn bei einer Pflichtversicherung ist der Beitrag unabhängig von den Einnahmen des privat versicherten Ehepartners. Gerne sind wir Ihnen bei einer entsprechenden Entscheidungsfindung behilflich.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung



Aktuell:

Frau Ulrike Matthäus hat den Fachberaterlehrgang der IFU erfolgreich absolviert

Dieser in Deutschland bisher einzigartige Fachberaterlehrgang wurde von einem erstklassigen Expertenteam auf der Basis der Richtlinien der IFU-Instituts für Unternehmensführung GmbH und der International School of Management in Dortmund konzipiert und umfasst mehr als 130 Unterrichtsstunden. Zusammen mit der International School of Management (ISM) Dortmund – vergibt das IFU-Institut nach Absolvierung des Lehrgangs und der erfolgreichen Prüfungsteilnahme den Titel „Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)“. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs sind die geprüften Absolventen zertifiziert, um Ärzte, Zahnärzte sowie alle weiteren Berufsgruppen des Heilberufebereichs fachkompetent zu beraten und dies auch - durch eine entsprechende Außendarstellung ihres neuen Titels - adäquat zu kommunizieren.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung und werden Sie weiterhin kompetent beraten!