Sie wünschen sich in jeder Hinsicht eine professionelle und förderliche Partnerschaft.
Sie erwarten ein Verhalten und eine Zusammenarbeit, die Ihren Erfolg auf die bestmögliche Weise unterstützt.
Qualität und Service sind dabei sicherlich die wichtigsten Faktoren. In der Qualität unserer Dienst- und Serviceleistungen
sehen wir den Multiplikator für den eigentlichen Erfolg unserer Beratungsleistungen.
Informieren Sie sich. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
Ulrike Matthäus
Steuerberaterin
Steuerfreie (bzw. pauschal zu versteuernde) Arbeitgeberleistungen 2012
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
da wir immer wieder Fragen zu den Möglichkeiten von steuerfreien Arbeitgeberleistungen erhalten, haben wir umseitig dazu eine aktuelle Aufstellung erstellt.
Besonders möchten wir Sie nochmals auf die Erleichterungen bei der Anwendung der
44 Euro -Freigrenze für Sachbezüge hinweisen. Ein Sachbezug liegt jetzt z. B. auch dann vor, wenn:
- der AN vom AG einen Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für einen Warenbezug erhält,
- der AG dem AN das Recht einräumt, bei einer Tankstelle zu tanken.
Ein Sachbezug liegt jedoch nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle der Sachleistung Barlohn verlangen kann.
Die Angabe "Freigrenze" in der Aufstellung bedeutet, dass bei Überschreitung des angegebenen Betrags der gesamte Betrag nicht steuerfrei bzw. pauschalbesteuert abgerechnet werden darf.
Die angegeben Beträgen verstehen sich einschließlich einer anfallenden Mehrwertsteuer.
Bei einer Pauschalbesteuerung besteht auch die Möglichkeit, die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
Bei zusätzlicher Gewährung (zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) der angegebenen Arbeitsgeberleistungen sind diese sozialversicherungsfrei.
Die Tücke steckt im Detail, deshalb stehen wir Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlicher Empfehlung
Ihre PRO VIA
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ulrike Matthäus
Mehr Informationen
Jetzt Übersicht der Arbeitgeberleistungen 2012 als PDF herunterladen
Frau Ulrike Matthäus hat den Fachberaterlehrgang der IFU erfolgreich absolviert
Dieser in Deutschland bisher einzigartige Fachberaterlehrgang wurde von einem erstklassigen Expertenteam auf der Basis der Richtlinien der IFU-Instituts für Unternehmensführung GmbH und der International School of Management in Dortmund konzipiert und umfasst mehr als 130 Unterrichtsstunden. Zusammen mit der International School of Management (ISM) Dortmund – vergibt das IFU-Institut nach Absolvierung des Lehrgangs und der erfolgreichen Prüfungsteilnahme den Titel „Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)“. Nach dem Besuch dieses Lehrgangs sind die geprüften Absolventen zertifiziert, um Ärzte, Zahnärzte sowie alle weiteren Berufsgruppen des Heilberufebereichs fachkompetent zu beraten und dies auch - durch eine entsprechende Außendarstellung ihres neuen Titels - adäquat zu kommunizieren.
Wir freuen uns über diese Auszeichnung und werden Sie weiterhin kompetent beraten!